Datenfragebogen zur Registrierung von Namensaktien

Die in nachstehendem Fragebogen mit einem „ * “ markierten Daten sind gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 AktG entweder notwendig, um die Eintragung in das Aktienregister vorzunehmen oder sie sind unverzichtbar zur Auszahlung Ihrer Dividenden.