Datenschutz

Viele Seitenbetreiber gehen davon aus, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung ausschließlich für Unternehmen besteht. Diese Annahme ist jedoch falsch, BDSG und Telemediengesetz verpflichten jeden Seitenbetreiber (auch Privatpersonen) dazu, dem Nutzer Informationen zum Datenschutz bereitzustellen.

Welche Inhalte in die Datenschutzerklärung gehören, hängt vom Umfang und dem Zweck der Datenerhebung ab. Der Umfang der Erhebung ist übrigens weitaus größer, als die meisten Seitenbetreiber vermuten. Selbst wenn z.B. auf der Website keine Möglichkeit besteht, persönliche Daten einzugeben, werden oft dennoch etliche Informationen erfasst.